Sperrung der Tennisplätze und des Vereinsheimes

Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020:

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.

Bitte haltet euch alle an das Verbot, umso eher könnt ihr euch wieder treffen und spielen!
Bis dahin, bleibt gesund!

 

Informationen zur Maibaumaufstellung

Falls sich die Lage bis zum 30.4. beruhigt und die Veranstaltung stattfindet, wäre es schön, wenn wir wieder ein Gruppe zusammen bekommen.